Halteverbot FAQ

Halteverbot FAQ - Antworten

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Q: Was kostet ein Halteverbot?

A: Die Kosten für ein Halteverbot hängen einmal von den Gebühren der jeweiligen Stadt ab und den Kosten des Schilderstellers.
Die genauen Preise zu der jeweiligen Stadt finden Sie hier.

 

Q: Welche Leistungen sind in einem Halteverbot von move-o-naut enthalten?

A: Wir kümmern uns um die Einholung der Genehmigung, das Aufstellen der Schilder, das Erstellen eines Stellprotokolls und das Abholen der Schilder.

 

Q: Wie lang im voraus muss ich einen Halteverbot für meinen Umzug planen?

A: Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, 10 Tage im voraus ist angebracht. In Einzelfällen werden bis zu drei Wochen Vorlauf benötigt! Je früher desto besser, bzw. sicherer ist es.

 

Q: Welche Adresse gebe ich an?

A: Bitte geben Sie uns die Adresse an, bei welcher das Halteverbot eingerichtet werden soll! Bitte beachten Sie das nach diesen Angaben die Genehmigung beantragt wird und das es dort auch physikalisch möglich ist ein Halteverbot einzurichten. Sollte der Platz vor Ihrer Türe zu gering sein, so können Sie auch eine Spanne (Musterstrasse 3-5) angeben.

 

Q: Wann werden die Schilder vor meine Haustüre gestellt?

A: Auch das ist deutschlandweit nicht eindeutig zu benennen. Im Regelfall sind es mindestens 72 Stunden vorher. Auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel. Wenn auf der gewünschten Fläche z.B. Parkuhren stehen, welche maximal ein paar Stunden zu bestücken sind, reichen auch 24 Stunden vorher.

 

Q: Welche Dokumente sind mit einem Halteverbot verbunden?

A: Zum ersten natürlich die Genehmigung. Diese wird von der jeweiligen Stadt ausgestellt. Auf die Bearbeitungsdauer hat man wenig Einfluss.
Zum zweiten das Stellprotokoll, auf diesem Dokument wird die Situation dokumentiert die beim aufstellen der Schilder vorgefunden wird, d.h. welche Autos stehen in der Halteverbotszone, wann wurden die Schilder gestellt, zum Teil gibt es auch Skizzen zu der örtlichen Situation.
Beide Dokumente werden Ihnen vom Schildersteller zur Verfügung gestellt.

 

Q: Wann bekomme ich die beiden Dokumente zur Halteverbotszone?

A: Die Dokumente werden im Regelfall erst 48 Stunden vor Gültigkeit übersendet. Bitte bedenken Sie das die Schilder 72 Stunden vorher gestellt werden und danach erst das Stellprotokoll existiert. Anschliessend fährt der Schildersteller in die Firma und hinterlegt die Dokumente für Sie im System.

 

Q: Wie bekomme ich die beiden Dokumente zur Halteverbotszone?

A: Die Dokumente werden an die hinterlegte Mailadresse gesendet.

 

Q: Welche Tage und Zeiten muss ich im System eingeben?

A: Bitte geben Sie uns nur die Tage der Gültigkeit an! Die Stellfristen der jeweiligen Städte werden von unserer Seite berücksichtigt. Im Regelfall sind es 72 Stunden. Manchmal sind es auch mehr oder weniger. Bei der Uhrzeit denken Sie bitte an die gesetzliche Nachtruhe (22:00 bis 06:00), vor oder nach diesen Zeiten wird oftmals keine Genhemigung erteilt.

 

Q: Ich habe bereits die Genehmigung was nun?

A: Sie haben die Möglichkeit eine Halteverbotszone auch ohne Genehmigung zu bestellen. In diesem Fall werden Sie nach der Bestellung aufgefordert Ihre Genehmigung per Mail oder Fax an uns zu senden.

 

Q: Die Halteverbotszone ist zugeparkt, was tun?

A: Sollte die Halteverbotszone zugeparkt sein, müssen Sie die 110 anrufen. Voraussetzung ist das Sie ihre Papiere (Genehmigung/Stellprotokoll) zur Hand haben. In den meisten Fällen wir erst eine Halterermittlung durchgeführt, d.h. die Kennzeichen werden überprüft ob es sich um einen Anwohner handelt, dieser wird dann direkt kontaktiert und aufgefordert den Wagen weg zu fahren. Anderenfalls wird der Falschparker abgeschleppt.

 

Q: Ich finde keine Kontodaten?

A: Unsere Bankverbindunng steht auf der Rechnung, diese wird erstellt sobald der Schildersteller Ihren Auftrag bestätigt.















































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