AGB Halteverbot

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Halteverbotszonen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich Halteverbotszonen.

Stand: 3 Juli 2023

§ 1. Beauftragung eines weiteren Dienstleisters

move-o-naut.com kann einen weiteren Dienstleister zur Durchführung des Auftrags heranziehen.

§ 2. Zusatzleistungen

move-o-naut.com führt unter Wahrung des Interesses des Auftraggebers seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluß erweitert oder Verändert wird.

§ 3. Beauftragung einer Halteverbotszone

Die Beauftragung einer Halteverbotszone muss in jedem Falle über das Buchungssystem der Webseite erfolgen. Eine Beauftragung per Mail, Fax oder Telefon ist nicht möglich.

§ 4. Missverständnisse

Eine Änderung oder Ergänzung seitens des Kunden an einer bestehenden Buchung kann nur über das Kommentarfeld der Halteverbotszone erfolgen. move-o-naut.com wird versuchen diese Änderung schnellstmöglich umzusetzen. Eine Gewährleistung gibt es jedoch nicht. move-o-naut.com behält sich das Recht vor den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

§ 5. Nachbelastung

move-o-naut.com ist berechtigt, eine Nachberechnung durchzuführen, wenn sich nach Bestellung Änderungen ergeben, die den Preis erhöhen. Insbesondere dann, wenn bei der Halteverbotszone eine zusätzliche Beschilderung (z.B. bei engen Strassen) aufgestellt werden muss. Oder durch die Stadt/den Landkreis eine Sondernutzungsgebühr erhoben wird.

§ 6. Reklamation

Eine Reklamation einer Halteverbotszone muss immer spätestens am Gültigkeitstag erfolgen, andernfalls wird die Reklamation generell abgewiesen.

§ 7. Aufstellung der Haltverbotszone

Die Aufstellung und Abholung der Halteverbotszone übernimmt in jedem Falle move-o-naut.com oder ein durch move-o-naut.com beauftragtes Unternehmen. Sollte einmal der gewünschte Aufstellungsort der Halteverbotszone nicht geeignet sein, so kann move-o-naut.com einen Ausweichort nehmen. Dieser darf bis zu 50 Meter vom eigentlichen Aufstellungsort entfernt sein, ohne das es eine Benachrichtigung an den Kunden bedarf. Bei weiterer Entfernung muss der Kunde benachrichtigt werden. Ein Anspruch auf eine Mindestlänge von 20 Metern besteht nicht, insofern dieses der Aufstellungsort nicht zulässt.

§ 8. Ablehnung der Genehmigung

move-o-naut.com beantragt die Genehmigung für die Halteverbotszone beim zuständigen Amt. Die Erteilung dieser Genehmigung obliegt dem zuständigen Amt. Im Falle einer Ablehnung wird der Kunde benachrichtigt. In diesem Falle ist move-o-naut.com berechtigt, für die bereits erbrachten Leistungen eine Aufwandspauschale in Höhe von 15,00 Euro in Rechnung zu stellen bzw. bei einer eventuellen Rückerstattung zu berücksichtigen.

§ 9. Haftungsausschluss bei Diebstahl einer Halteverbotszone

move-o-naut.com haftet nicht für Schäden und Folgeschäden die durch Diebstahl einer Halteverbotszone verursacht werden bzw. worden sind. Sollte eine Halteverbotszone am Bestimmungsort gestohlen worden sein, so muss der Kunde move-o-naut.com umgehend informieren. Sollte die Zeitspanne zum Gültigkeitsdatum noch ausreichend sein, so muss move-o-naut.com versuchen eine neue Halteverbotszone aufzustellen. Dies wird jedoch nicht garantiert. Es wird lediglich die ordnungsgemäß Aufstellung der Schilder geschuldet, nicht aber das diese am Gültigkeitstag unverändert stehen.

§ 10. Haftung

Die Haftung seitens move-o-naut.com ist auf Höhe des vereinbarten Entgeltes der zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistung beschränkt. Es kann kein Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistung, unvollständiger Leistung, Verzögerungen und dessen Folgen oder wegen sonstigen Folgeschäden geltend gemacht werden. Der Kunde kann lediglich eine Minderung des Entgeltes bzw. eine Rückerstattung des Entgeltes beantragen. Die Beantragung muss in jedem Falle schriftlich und mit ausführlicher Angabe der Gründe erfolgen. Die Zustimmung einer Rückerstattung oder Minderung des Entgeltes obliegt move-o-naut.com.

§ 11. Zahlungen

Rechnungen von move-o-naut.com sind grundsätzlich sofort zu zahlen, soweit nicht anders auf der Rechnung ausgewiesen. Abzug von Skonto ist nicht zulässig. Der Bertag kann nur auf unser Konto überwiesen werden, Scheck- oder Bargeschäfte werden nicht akzeptiert.

§ 12. Stornierungsgebühr

Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € für Stornierungen erhoben. Die endgültige Höhe der Gebühr hängt vom tatsächlichen Aufwand ab und kann bei bereits erbrachter Leistung 100% des Rechnungsbetrags betragen. Wenn eine 100%ige Berechnung erfolgt, entfällt die Bearbeitungsgebühr.

§ 13. Zahlungen per Lastschrift

Der Kunde erlaubt move-o-naut.com alle fälligen Rechnungsbeträge von einem vom Kunden angegebenen Deutschen Konto einzuziehen. Der Kunde muss für ausreichende Deckung sorgen. Sollte eine Lastschriftrückgabe erfolgen, so trägt der Kunde alle Kosten dafür. Insbesondere, wenn der Kunde selbst die Lastschriftrückgabe veranlasst hat. Eine Lastschriftrückgabe, egal aus welchen Gründen, wird mit 12,00 € dem Kunden in Rechnung gestellt.

§ 14. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif sind oder von uns nicht bestritten werden. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind Sie insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Wir sind unsererseits berechtigt, die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis gegenüber Ihnen, insbesondere die Vergütungsforderung, vollständig oder teilweise abzutreten.

§ 15. Verkehrssicherheit

move-o-naut.com oder ein beauftrage Dienstleister übernimmt die Haftung der Verkehrssicherheit nur für die von ihrem Personal eingerichteten Baustellenabsicherungen. Jedwede Änderung ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, die Haftung überträgt sich in diesem Fall auf den Kunden.

§ 16. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Düsseldorf für beide Vertragspartner als vereinbart.

§ 17. Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und hindert nicht das Zustandekommen des Vertrages.




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