Halteverbot FAQ - Fragen

Q: Was kostet ein Halteverbot?
Q: Welche Leistungen sind in einem Halteverbot von move-o-naut enthalten?
Q: Wie lange im Voraus muss ich ein Halteverbot für meinen Umzug planen?
Q: Welche Adresse gebe ich an?
Q: Wann werden die Schilder vor meiner Haustüre aufgestellt?
Q: Welche Dokumente sind mit einem Halteverbot verbunden?
Q: Wann bekomme ich die beiden Dokumente zur Halteverbotszone?
Q: Wie bekomme ich die beiden Dokumente zur Halteverbotszone?
Q: Welche Tage und Zeiten muss ich im System angeben?
Q: Ich habe bereits die Genehmigung – was nun?
Q: Die Halteverbotszone ist zugeparkt – was tun?
Q: Ich finde keine Kontodaten – was jetzt?
Q: Wie kann ich ein Halteverbot stornieren?
Q: Wann erhalte ich meine Rechnung?
Q: Was mache ich, wenn ein Schild beschädigt oder entwendet wurde?
Q: Kann ich mehrere Halteverbotszonen gleichzeitig buchen?
Q: Kann ich die Halteverbotsdauer verlängern?
Q: Ist ein Halteverbot auch nachts gültig?
Halteverbot FAQ - Antworten

Q: Was kostet ein Halteverbot?
A: Die Kosten für ein Halteverbot hängen zum einen von den Gebühren der jeweiligen Stadt ab, zum anderen von den Kosten des Schilderstellers.
Die genauen Preise zur jeweiligen Stadt finden Sie hier.
Q: Welche Leistungen sind in einem Halteverbot von move-o-naut enthalten?
A: Wir kümmern uns um die Einholung der Genehmigung, das Aufstellen der Schilder, die vollständige Dokumentation inklusive Stellprotokoll, sowie um die Abholung der Schilder. Alle erforderlichen Unterlagen werden von uns erstellt.
Q: Wie lange im Voraus muss ich ein Halteverbot für meinen Umzug planen?
A: Die Regelungen unterscheiden sich von Stadt zu Stadt – ein Vorlauf von 10 Werktagen ist mittlerweile von den Behörden oftmals gewünscht. In Einzelfällen sind bis zu sechs Wochen notwendig. Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser und verlässlicher.
Q: Welche Adresse gebe ich an?
A: Bitte geben Sie die Adresse an, an der das Halteverbot eingerichtet werden soll. Beachten Sie, dass auf Grundlage dieser Angaben die Genehmigung beantragt wird und das Halteverbot auch physisch umsetzbar sein muss. Sollte der Platz vor Ihrer Türe zu gering sein, können Sie auch eine Spanne angeben (z. B. Musterstraße 3–5).
Q: Wann werden die Schilder vor meiner Haustüre aufgestellt?
A: Auch das ist deutschlandweit nicht einheitlich geregelt. In der Regel werden die Schilder mindestens 72 Stunden vorher aufgestellt. Ausnahmen bestätigen die Regel: Stehen auf der Fläche beispielsweise Parkuhren, die nur kurzzeitig nutzbar sind, reichen manchmal auch 24 Stunden Vorlaufzeit.
Q: Welche Dokumente sind mit einem Halteverbot verbunden?
A: Erstens die Genehmigung, die von der jeweiligen Stadt ausgestellt wird. Auf deren Bearbeitungsdauer haben wir keinen Einfluss.
Zweitens das Stellprotokoll: Dieses dokumentiert die Situation beim Aufstellen der Schilder, z. B. welche Fahrzeuge in der Zone standen und wann die Schilder platziert wurden. Teilweise wird auch eine Skizze der örtlichen Gegebenheiten erstellt.
Beide Dokumente werden Ihnen vom Schildersteller zur Verfügung gestellt.
Q: Wann bekomme ich die beiden Dokumente zur Halteverbotszone?
A: Die Dokumente werden in der Regel 48 Stunden vor Beginn der Gültigkeit versendet. Bedenken Sie, dass die Schilder in der Regel 72 Stunden vorher gestellt werden – das Stellprotokoll kann also erst danach erstellt werden. Anschließend werden die Unterlagen vom Schildersteller digital hinterlegt.
Q: Wie bekomme ich die beiden Dokumente zur Halteverbotszone?
A: Die Dokumente werden an die bei der Bestellung hinterlegte E-Mail-Adresse versendet.
Q: Welche Tage und Zeiten muss ich im System angeben?
A: Bitte geben Sie nur die Tage an, an denen das Halteverbot gültig sein soll. Die jeweilige Stellfrist wird von uns automatisch berücksichtigt – in der Regel 72 Stunden, manchmal auch mehr oder weniger. Achten Sie bei den Uhrzeiten bitte auf die gesetzliche Nachtruhe (22:00 bis 06:00 Uhr), da außerhalb dieser Zeiten oft keine Genehmigungen erteilt werden.
Q: Ich habe bereits die Genehmigung – was nun?
A: Sie können die Halteverbotszone auch mit einer bereits vorliegenden Genehmigung bestellen. Nach der Buchung werden Sie gebeten, uns Ihre Genehmigung per E-Mail oder Fax zu senden.
Q: Die Halteverbotszone ist zugeparkt – was tun?
A: Sollte die Halteverbotszone zugeparkt sein, rufen Sie bitte die 110. Voraussetzung ist, dass Sie die Genehmigung und das Stellprotokoll bereithalten. In den meisten Fällen erfolgt zunächst eine Halterermittlung – dabei wird geprüft, ob das Fahrzeug einem Anwohner gehört, der dann gebeten wird, das Fahrzeug zu entfernen. Andernfalls wird der Wagen abgeschleppt.
Q: Ich finde keine Kontodaten?
A: Unsere Bankverbindung finden Sie auf der Rechnung. Diese wird erstellt, sobald der Schildersteller Ihren Auftrag bestätigt hat.
Q: Wie kann ich ein Halteverbot stornieren?
A: Eine Stornierung ist jederzeit möglich. Je nach Bearbeitungsstand und Aufwand können jedoch anteilige oder sogar die vollständigen Kosten anfallen. Bitte kontaktieren Sie uns so früh wie möglich.
Q: Wann erhalte ich meine Rechnung?
A: Die Rechnung wird erstellt, sobald wir Ihren Auftrag bestätigt haben. Sie wird Ihnen anschließend per E-Mail zugesendet.
Q: Was mache ich, wenn ein Schild beschädigt oder entwendet wurde?
A: Bitte informieren Sie uns umgehend. Sofern es zeitlich noch möglich ist, organisieren wir Ersatz und dokumentieren den Vorfall – gegebenenfalls auch für eine Anzeige bei der Polizei.
Q: Kann ich mehrere Halteverbotszonen gleichzeitig buchen?
A: Ja, Sie können mehrere Aufträge nacheinander erfassen – sofern Sie einmal registriert sind.
Q: Kann ich die Halteverbotsdauer verlängern?
A: Eine Verlängerung ist möglich, sofern ausreichend Vorlaufzeit besteht. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung, da ggf. eine neue Genehmigung erforderlich ist.
Q: Ist ein Halteverbot auch nachts gültig?
A: Nein, da die gesetzliche Nachtruhe gilt und es sich bei der Halteverbotszone um eine Fläche zum Be- und Entladen handelt – also zum Arbeiten. Daher werden in der Regel keine Genehmigungen vor 06:00 Uhr oder nach 22:00 Uhr erteilt. Einige Städte schränken dies sogar noch weiter ein.
Wenn Sie die Zone für einen anderen Zweck als Be- oder Entladen benötigen, sprechen Sie uns bitte an.
Das Parken nach Ablauf der Gültigkeit ist jedoch erlaubt – auch innerhalb eines Wohngebietes – sofern das Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 7,49 t nicht überschreitet.