Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich Halteverbotszonen.
Stand: 25 März 2026
§ 1. Beauftragung eines weiteren Dienstleisters
move-o-naut.com kann einen weiteren Dienstleister zur Durchführung des Auftrags heranziehen.
§ 2. Zusatzleistungen
move-o-naut.com führt unter Wahrung des Interesses des Auftraggebers seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluß erweitert oder verändert wird.
§ 3. Beauftragung einer Halteverbotszone
Die Beauftragung einer Halteverbotszone muss in jedem Falle über das Buchungssystem der Webseite erfolgen. Eine Beauftragung per Mail, Fax oder Telefon ist nicht möglich.
§ 4. Missverständnisse
Eine Änderung oder Ergänzung seitens des Kunden an einer bestehenden Buchung kann nur über das Kommentarfeld der Halteverbotszone erfolgen. move-o-naut.com wird versuchen diese Änderung schnellstmöglich umzusetzen. Eine Gewährleistung gibt es jedoch nicht. move-o-naut.com behält sich das Recht vor den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
§ 5. Nachbelastung
move-o-naut.com ist berechtigt, eine Nachberechnung durchzuführen, wenn sich nach Bestellung Änderungen ergeben, die den Preis erhöhen. Insbesondere dann, wenn bei der Halteverbotszone eine zusätzliche Beschilderung (z.B. bei engen Strassen) aufgestellt werden muss. Oder durch die Stadt/den Landkreis eine Sondernutzungsgebühr erhoben wird.
§ 6. Reklamation
Eine Reklamation einer Halteverbotszone muss immer spätestens am Gültigkeitstag erfolgen, andernfalls wird die Reklamation generell abgewiesen.
§ 7. Aufstellung der Halteverbotszone
Die Aufstellung und Abholung der Halteverbotszone übernimmt in jedem Falle move-o-naut.com oder ein durch move-o-naut.com beauftragtes Unternehmen. Sollte einmal der gewünschte Aufstellungsort der Halteverbotszone nicht geeignet sein, so kann move-o-naut.com einen Ausweichort nehmen. Dieser darf bis zu 50 Meter vom eigentlichen Aufstellungsort entfernt sein, ohne dass es eine Benachrichtigung an den Kunden bedarf. Bei weiterer Entfernung muss der Kunde benachrichtigt werden. Ein Anspruch auf eine Mindestlänge von 20 Metern besteht nicht, insofern dieses der Aufstellungsort nicht zulässt.
§ 8. Ablehnung der Genehmigung
move-o-naut.com beantragt die Genehmigung für die Halteverbotszone beim zuständigen Amt. Die Erteilung dieser Genehmigung obliegt dem zuständigen Amt. Im Falle einer Ablehnung wird der Kunde benachrichtigt. In diesem Falle ist move-o-naut.com berechtigt, für die bereits erbrachten Leistungen eine Aufwandspauschale in Höhe von 15,00 Euro in Rechnung zu stellen bzw. bei einer eventuellen Rückerstattung zu berücksichtigen.
§ 9. Haftungsausschluss bei Diebstahl einer Halteverbotszone
move-o-naut.com haftet nicht für Schäden und Folgeschäden die durch Diebstahl einer Halteverbotszone verursacht werden bzw. worden sind. Sollte eine Halteverbotszone am Bestimmungsort gestohlen worden sein, so muss der Kunde move-o-naut.com umgehend informieren. Sollte die Zeitspanne zum Gültigkeitsdatum noch ausreichend sein, so muss move-o-naut.com versuchen eine neue Halteverbotszone aufzustellen. Dies wird jedoch nicht garantiert. Es wird lediglich die ordnungsgemäß Aufstellung der Schilder geschuldet, nicht aber das diese am Gültigkeitstag unverändert stehen.
§ 10. Haftung
Die Haftung seitens move-o-naut.com ist auf Höhe des vereinbarten Entgeltes der zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistung beschränkt. Es kann kein Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistung, unvollständiger Leistung, Verzögerungen und dessen Folgen oder wegen sonstigen Folgeschäden geltend gemacht werden. Der Kunde kann lediglich eine Minderung des Entgeltes bzw. eine Rückerstattung des Entgeltes beantragen. Die Beantragung muss in jedem Falle schriftlich und mit ausführlicher Angabe der Gründe erfolgen. Die Zustimmung einer Rückerstattung oder Minderung des Entgeltes obliegt move-o-naut.com.
§ 11. Zahlungen
Rechnungen von move-o-naut.com sind grundsätzlich sofort zu zahlen, soweit nicht anders auf der Rechnung ausgewiesen. Abzug von Skonto ist nicht zulässig. Der Betrag kann nur auf unser Konto überwiesen werden, Scheck- oder Bargeschäfte werden nicht akzeptiert. Überweisungen haben spesenfrei für den Empfänger zu erfolgen. Sämtliche Bank-, Transfer- oder Ausländsüberweisungsgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. Eine Rechnung gilt erst als vollständig bezahlt, wenn der Rechnungsbetrag ohne Abzüge bei uns eingegangen ist.
§ 12. Stornierungsgebühr
Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € für Stornierungen erhoben. Die endgültige Höhe der Gebühr hängt vom tatsächlichen Aufwand ab und kann bei bereits erbrachter Leistung 100% des Rechnungsbetrags betragen. Wenn eine 100%ige Berechnung erfolgt, entfällt die Bearbeitungsgebühr.
§ 13. Zahlungen per Lastschrift
Der Kunde erteilt move-o-naut.com ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug fälliger Rechnungsbeträge und hat für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift (z. B. mangels Deckung oder unberechtigtem Widerspruch) ist move-o-naut.com berechtigt, die tatsächlich entstandenen Bankkosten sowie eine angemessene Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,00 € zu berechnen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 14. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenanspüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif sind oder von uns nicht bestritten werden. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind Sie insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Wir sind unsererseits berechtigt, die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis gegenüber Ihnen, insbesondere die Vergütungsforderung, vollständig oder teilweise abzutreten.
§ 15. Verkehrssicherheit
move-o-naut.com oder ein beauftragter Dienstleister übernimmt die Haftung der Verkehrssicherheit nur für die von ihrem Personal eingerichteten Baustellenabsicherungen. Jedwede Änderung ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, die Haftung überträgt sich in diesem Fall auf den Kunden.
§ 16. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Düsseldorf für beide Vertragspartner als vereinbart.
§ 17. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.